Vereinssttruktur/Ehrenordnung

Vorstand:
Der Vorstand und dessen Zusammensetzung ergibt sich aus der Satzung.
Die Mitglieder des Vorstandes werden auf Vorschlag des Präsidenten von der Generalversammlung gewählt.
Der Vorstand führt in seiner Eigenschaft als Organ die Geschäfte des Vereins.
Mitglieder des Vorstandes gehören kraft des Amtes auch gleichzeitig dem Elferrat an.
Erscheinungbild:
Aktivenjacke in Rot und Blau, Mütze, Fliege, Aktivenkreuz, (Präsident: Präsidentenmütze).

Elferrat:
Der Elferrat und dessen Zusammensetzung ergibt sich aus der Satzung.
Die Mitglieder des Elferrates werden vom Vorstand nach deren persönlichen Qualifikation ausgewählt.
Die Mitglieder des Elferrates sind in ihrer Eigenschaft als „Aktive“ des Vereins für die Umsetzung von Veranstaltungen, u.a. im Rahmen der Pflege des fasnachtlichen Brauchtums, zuständig.
Erscheinungsbild:
Aktivenjacke in Rot und Blau, Mütze, Fliege, Aktivenkreuz.

Aktive Frauen:
Sie stellen die Frauengruppe des Vereins dar. Über die Aufnahme in diese Gruppe entscheiden die Mitglieder in Mehrheit. Sie repräsentieren den Verein bei Umzügen und sonstigen Veranstaltungen.
Erscheinungsbild:
Aktivenjacke in Schwalbenschwanzform in Rot und Blau mit weißer Hose, Aktivenkreuz.

Stadtgarde:
Die Stadtgarde des OCV ist hervorgegangen 2006 nach der Auflösung des Trompetercorps Hohenbaden. Mit den verbleidenden Uniformen wurde die Garde ausgestattet.
Die Garde repräsentiert den Verein bei Umzügen und Hallenveranstaltungen.
Erscheinungsbild:
Nachbildung der Bürgerwehruniform des Großherzoglichen Badischen Heeres von 1820 bestehend aus blau/roter Hose, blau/roter Gehrock, Mütze mit rot/gelben Federbusch sowie einem Säbel. Anstecker mit dem Schriftzug „Stadtgarde“.

Senat:
Der Senat ist die repräsentative Spitze des Vereins. Seine Aufgabe ist es den Verein bei gegebenen Anlässen zu repräsentieren und nach bestem Vermögen zu fördern.
Die Zuwendungen an den Verein können sowohl als Sach- oder Geldspenden vorgenommen werden.
Senatsmitglieder werden vom Senatpräsidenten empfohlen und vom Vorstand bestätigt.
Der Senatspräsident wird von den Mitgliedern des Senats gewählt und von der Generalversammlung per Wahl besätigt.
Erscheinungsbild:
Senatsjacke in Blau mit Anstecker an der Brusttasche mit dem Schriftzug „Senator“, Mütze, Fliege, Hauskreuz.

Ehrenpräsident:
Der Vorstand kann einen aus dem Amt ausscheidenden Präsidenten zum Ehrenpräsidenten ernennen.

Ehrensenatspräsident:
Der Vorstand kann einen aus dem Amt ausscheidenden Sentspräsident zum Ehrensenatspräsidenten ernennen.

Ehrenelferrat:
Ehrenelferräte werden vom Vorstand ernannt.
Ehrenelferräte sind langjärige Elferräte, die z.B. alters- oder krankheitsbedingt aus dem Elferrat als sogenannte „Aktive“ ausscheiden. Die Möglichkeit Ehrenelferrat zu werden, haben ausscheidende „aktive Elferräte“, welche zuvor ununterbrochen mindestens 22 Jahre dem Elferrat angehört haben. In Ausnahmefällen kann auf Grund besonderer Verdienste, der Vorstand diese Ehrung aussprechen.
Ehrenelferräte stehen dem Vostand und Elferrat helfend zur Seite und können den Verein bei dem Besuch von Veranstaltungen anderen Fasnachtsvereine repräsentieren. Sie gehören weiterhin dem Gremium des Elferrates an.
Erscheinungsbild:
Aktivenjacke mit Anstecker an der Brusttasche mit dem Schriftzug „Ehrenelferrat“, Mütze, Fliege, Aktivenkreuz.

Ehrenmützenträger:
Ehrenmützenträger werden vom Vorstand ernannt. Zum Ehrenmützenträger werden Personen bestimmt, welche den Verein in unterschiedlichster Art und Weise unterstützen. Die Unterstützung muss nicht in in Verbindung mit einer Sach- oder Geldspende stehen. Besondere Hilfsdienste bei der Bewältigung der vielschichtigen Aufgaben innerhalb des Vereinslebens rechtfertigen ebenfalls eine solche Ernennung.
Erscheinungsbild:
Mütze.

Sonderorden für Mäzene:
Sponsoren/Mäzene, die ununterbrochen über einen Zeitraum von 5 Jahren, den Verein zur Pflege des Brauchtums Fasnacht mit mindestens 500,00 Euro unterstützt haben, können auf Beschluss des Vorstandes mit dem Mäzen-Sonderorden ausgezeichnet werden.

Hauskreuz:
Das Hauskreuz wird vom Vorstand verliehen an Personen, die den Verein in unterschiedlichster Art und Weise unterstützen. Ebenso erhalten ihn alle Prinzenpaare der Stadt Baden-Baden.

Großkreuz:
Das Großkreuz wird vom Vorstand verliehen an Elferräte, die diesem Gremium 11 Jahre ohne Unterbrechung angehören.

Vereinsnadel in Bronze:
Die Vereinsnadel in Bronze wird an Mitglieder mit 11 Jahren Vereinszugehörigkeit verliehen.

Vereinsnadel in Silber:
Die Vereinsnadel in Silber wird an Mitglieder mit 22 Jahren Vereinszugehörigkeit verliehen.

Vereinsnadel in Gold:
Die Vereinsnadel in Gold wird an Mitglieder mit 33 Jahren Vereinszugehörigkeit verliehen.

Vereinsnadel in Gold mit Stein:
Die Vereinsnadel in Gold mit Stein wird an Mitgleider mit 44 Jahren Vereinszugehörigkeit verliehen.

Ehrenmitgliedschaft:
Mitglieder, die sich im Verein durch besondere Dienste verdient gemacht haben, können durch Vorstandsbeschluss zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Grundsätzlich wird diese Ehrung Mitgliedern mit 50 Jahren Vereinsmitgliedschaft zu teil.

Goldener Löwe:
Der Goldene Löwe, die höchste Auszeichnung der Vereinigung Badisch Pfälzischer Karnevalsvereine kann auf Antrag des Vorstandes an Aktive des Vereins mit 22 Jahren ununterbrochener ehrenamtlicher Tätigkeit für die Pflege des fasnachtlichen Brauchtums verliehen werden. Verkürzungen bei entsprechender Vorstandstätigkeit ist möglich. Zu beachten ist dabei ein Punktesystem aus der Ordenssatzung der Vereinigung.

Goldener Löwe mit Brillant:
Der Goldene Löwe mit Brillant kann ebenfalls auf Antrag des Vorstandes verliehen werden an Personen, die bereits Träger des Goldenen Löwen sind und mindestens unterunterbochen weitere 22 Jahre fasnachtlichte Vereinsaktivität vorweisen können.

Verdienstorden des Bund Deutscher Karneval:
Der Verdienstorden in Silber, Gold und in Gold mit Brillanten kann auf Antrag des Vorstandes verliehen werden. Zu beachten ist die Ordenssatzung des BDK.